Vestibuläre Verblendung oder Vollverblendung? Wieder einmal hat der Gesetzgeber die Leistungen für ästhetischen Zahnersatz gekürzt. Seit dem 01.01.2004 erhält der Patient auch im vorderen, sichtbaren Bereich nur noch sogenannte vestibuläre oder Teilverblendungen auf Kassenrezept.
Das Metallgerüst des Zahnersatzes wird hierbei nur auf der äußeren Seite des Zahns mit Keramik überzogen - bei geöffnetem Mund bietet sich so der unschöne Anblick und das freiliegende Metallgerüst. Ästhetisch eine Zumutung für Sie als Patient. Ein mangelndes Selbstwertgefühl und Unsicherheiten beim Essen, Sprechen und Lachen können entstehen.
Ihr Zahnarzt wird Sie gerne darüber aufklären, wie Sie durch private Zuzahlung eine ästhetisch einwandfreie Vollverblendung erhalten, die von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden ist.
→ Volllprothese
→ Modellguss
→ Keramikfüllung